In allen Bundesländern, außer Bayern und Sachsen, gibt es die Möglichkeit zum Bildungsurlaub. Ziel ist es, damit Arbeitnehmern ein lebenslanges Lernen während der Arbeitszeit zu ermöglichen. Die Kosten teilen sich der Arbeitnehmer (Kursgebühren) und der Arbeitgeber (Lohnfortzahlung).
Grundlage sind die Bildungsurlaubgesetze der einzelnen Bundesländer, die in den Details (wie z.B. Freistellungsdauer, Voraussetzungen, Anerkennung der Weiterbildung, etc.) voneinander abweichen. Der Antrag muss beim Arbeitgeber gestellt werden, mit einer Frist von einigen Wochen vor Beginn der Maßnahme.