1. Veranstalterin
Veranstalterin ist die Sächsische Bildungsgesellschaft für Umweltschutz und Chemieberufe Dresden mbH, Gutenbergstraße 6, 01307 Dresden.
2. Geltung
Die vorliegenden Teilnahme- und Vertragsbedingungen gelten für alle Kurzzeitveranstaltungen (Lehrgänge / Seminare) des Veranstalters mit einer Veranstaltungslänge von nicht mehr als einer Woche am Stück. Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
3. Anmeldung, Vertragsschluss
Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen der SBG Dresden (Lehrgänge, Kurse oder Seminare) erfolgt online über ein Buchungsportal, schriftlich in Textform (E-Mail, Fax) oder telefonisch bei dafür auf dem Webauftritt der Veranstalterin ausgewiesenen Mitarbeitern. Sofern vom Veranstalter nicht ausdrücklich die Teilnahme oder Belegung von Modulen/Teilen von Veranstaltungen zugelassen ist, erfolgt die Anmeldung grundsätzlich für die komplette Veranstaltung. Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Sollte für die Veranstaltung ein Anmeldeschluss vorgesehen sein, können nur Anmeldungen berücksichtigt werden, die bis zum Anmeldeschluss eingehen. Für Veranstaltungen, die mit einer Prüfung schließen, behält sich die Veranstalterin ein Auswahlverfahren vor.
Bei Anmeldung über die Homepage der Veranstalterin kommt durch Absenden des Anmeldeformulars eine verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung zustande. Die Bestätigung durch eine automatisierte E-Mail stellt keine Vertragsannahme dar. Erst mit Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung der Veranstalterin kommt der Vertrag zustande.
4. Fälligkeit, Verzug, Zahlung
Die Teilnahmegebühr ist ohne Abzug und unabhängig von Leistungen Dritter (z.B. Arbeitsamt, Arbeitgeber) sofort mit Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung der Rechnung hat unter Angabe der vollständigen Rechnungs- und Kundennummer zu erfolgen. Lehrmittel, Verpflegung und Prüfungsentgelte / - gebühren werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes ausdrücklich zugesagt bzw. vereinbart ist.
5. Rücktritt
Der Teilnehmer kann bei Kurzzeitveranstaltungen bis 14 Werktage vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt später, ist die Veranstalterin berechtigt 30% des Lehrgangsbetrages als Kostenpauschale zu verlangen bzw. einzubehalten.
Der Rücktritt hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin. Der Teilnehmer wird von seiner Zahlungsverpflichtung frei, wenn er mit Zustimmung der Veranstalterin einen Ersatzteilnehmer stellen kann. Die Veranstalterin kann die Zu-stimmung nur verweigern, wenn dem Ersatzteilnehmer im Rahmen einer Veranstaltung mit Abschlussprüfung die geforderten Zugangsvoraussetzungen oder die persönliche Eignung fehlen.
Im Übrigen bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass der Veranstalterin Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als die der genannten Kostenpauschale entstanden sind. Das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt.
6. Widerrufsrecht
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ergänzend zu den in Ziff. 5 genannten Teilnahme- und Zahlungsbedingungen ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden könne
Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Sächsische Bildungsgesellschaft für Umweltschutz und Chemieberufe Dresden mbH, Gutenbergstraße 6, 01307 Dresden, Fax: 03514445612, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Für den Fall, dass Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht, mindestens jedoch 30% des Lehrgangsbetrages als Kostenpauschale.
7. Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels. Die Lehrgangsgebühr ist bis zum Ende der Kündigungsfrist jeweils anteilig zu zahlen, mindestens jedoch 30% des Lehrgangsbetrages als Kostenpauschale. Wenn der Teilnehmer der Veranstaltung fernbleibt, ohne dass der Vertrag schriftlich gekündigt wurde, bleibt der Vertragspartner weiterhin zur Zahlung der gesamten Lehrgangsgebühr verpflichtet.
8. Absage von Lehrveranstaltungen
Die Veranstalterin hat das Recht, bei Vorliegen höherer Gewalt oder bei ungenügender Beteiligung Veranstaltungen abzusagen. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und bereits gezahltes Entgelt wird erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern die Veranstalterin nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
9. Ausbilder- / Dozenten- / Trainerwechsel
Soweit und solange die Gesamtheit der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, ist die Veranstalterin zum Wechsel von Ausbilder, Dozenten oder Trainer grundsätzlich berechtig. Dies stellt keinen Grund zum Rücktritt oder zur Minderung dar. Die Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund bleibt dabei unberührt.
10. Haftung
Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Veranstalterin oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Unberührt davon bleibt die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Zieles des Vertrages notwendig sind und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf.
Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11. Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beginnt am ersten Tag der Veranstaltung und endet mit dem letzten Veranstaltungstag (Mindestvertragslaufzeit).
12. Urheberrecht
Die verwendete Computersoftware und die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Kopieren und/ oder Weitergabe an Dritte sind nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberrechtsinhabers zulässig.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Leistung der Veranstalterin ist Dresden, sofern nicht anders angegeben. Gerichtsstand ist Dresden.
14. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
15. Datenschutz
Beachten Sie bitte die Informationspflichten für unsere Kunden nach Art 13 DSGVO in diesem Dokument.
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Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) stehen vor einem Dilemma: Wie können heute und in Zukunft Fachkräfte zielgerichteter gewonnen, qualifiziert und gehalten werden? Bisher ist es nicht möglich, dass „ausgelernte“ Auszubildende nach dem Abschluss ihrer Berufsausbildung eine unternehmensspezifische, berufliche Höherqualifizierung bis auf DQR-7 (Deutscher Qualifikationsrahmen, Niveau 7) erfahren. Dies führt dazu, dass Fachkräfte als weitere Karriereoption nur ein Hochschulstudium in Betracht ziehen. Oft gehen solche qualifizierten Fachkräfte damit insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen verloren.
Das Projekt „CLOU – Zukunftscluster für innovative berufliche Bildung“ setzt hier an. Es entwickelt in seiner vierjährigen Projektphase branchenspezifische Bildungsangebote, qualifiziert berufliches Bildungspersonal sowie verstetigt die geschaffenen Strukturen und Inhalte in drei beruflichen Exzellenzzentren, in den neuen Bundesländern. CLOU wird im Rahmen des InnoVET, einem Innovationswettbewerb des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) aus Bundesmitteln gefördert.
CLOU unterstützt über verschiedene Maßnahmen die Attraktivität, Qualität und Gleichwertigkeit der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Hochschulbildung mit dem Fokus auf die chemische und pharmazeutische Industrie. Hierbei entwickelt, testet, evaluiert und transferiert es „Brückenqualifikationen“ ab DQR-5 für die horizontale und vertikale Weiterbildung. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen betrieblichen Bedarfe und individuellen Bedürfnisse sowie der Lernausgangslagen. Ziel ist eine verlässliche berufliche Lernwegs- und Karriereplanung, auf Grundlage personalisierter sowie unternehmensspezifischer Maßnahmen.
Im Zukunftscluster für innovative berufliche Bildung entstehen Zusatzqualifikationen (ZQ) für Physik-, Chemie- und Biologielaboranten, wie z.B. die ZQ „Industrielle Reinigungstechnik“ sowie Weiterqualifizierungen für Chemikanten, Pharmakanten und Laboranten zum Berufsspezialisten (DQR-5), zum Bachelor Professional (DQR-6) und zum Master Professional (DQR-7), mit dem Fokus: Arbeitssicherheit / Responsible Care sowie Digitalisierung und vernetzte Produktion/Labor.
Zur Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen Ausbildung und Studium entwickelt das Projekt ein digitales Kompetenzmessverfahren, das die Anerkennung von erworbenen Lerninhalten und Kompetenzen in beide Richtungen fördert. Das Kompetenzmessverfahren gibt Lernenden Rückmeldungen für ihre Selbsteinschätzung sowie ihre Weiterentwicklung.
Um die Kompetenzen des Aus- und Weiterbildungspersonals zu stärken und die Ausbildungsqualität zu verbessern konzipiert und erprobt CLOU Qualifizierungsangebote. Hier soll insbesondere der zielgerichtete Transfer technischer Innovationen aus Forschung und Entwicklung in die betriebliche Praxis unterstützt werden. Der Einsatz digitaler Medien in der beruflichen Praxis schafft u.a. neuartige Kommunikationsräume zur Unterstützung von Lern- und Arbeitsprozessen.
CLOU vereint drei Berufsbildungsdienstleister, aus den neuen Bundesländern, mit dem Fokus auf die chemische Industrie sowie sechs weitere Netzwerkpartner aus Wirtschaft und Forschung. Die CLOU-Netzwerkstrukturen und Bildungsangebote werden durch die Gründung von drei Exzellenzzentren für die berufliche Bildung, mit integrierter überbetrieblicher Ausbildung, an den Standorten Dresden, Berlin und Schkopau verankert werden.
Ziele:
Cluster-Akteure:
Besuchen Sie die offizielle Projektwebsite des BMBF unter: | www.inno-vet.de |
Besuchen Sie die CLOU-Website unter: | www.clou-zukunft.de |
Melden Sie sich gern zu unserem Newsletter "CLOUs Letter" an: | www.clou-zukunft.de/newsletter |
PECVET ist ein zweijähriges Projekt, das darauf abzielt, das europäische Instrument ECVET mit den relevanten Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) und dem europäischen Qualifikationsrahmen zu verknüpfen, um die Qualität und Transparenz der Berufsbildung zwischen den Partnerländern zu verbessern und die Mobilität in der beruflichen Bildung zu erhöhen. Dies wird insbesondere erreicht durch:
- die Beschreibung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen von Lernenden in fünf Branchen (Chemie, Automechanik, Kosmetik, Gesundheitswesen und Gastronomie) und Zusammenfassung in einem Portfolio von Lernergebniseinheiten
- die Unterstützung von berufsbildenden Einrichtungen und Lehrkräften, Einheiten von Lernergebnissen zu erstellen und einzusetzen, um die europaweite Mobilität von Schülern und Auszubildenden zu fördern.
Auf diesem Wege soll die Integration der Mobilität in den formalen Bildungsprozess unterstützt und eine größere Transparenz hinsichtlich der individuellen Lernerfahrungen gewährleistet werden.
Projektlaufzeit:
01.09.2017 – 31.08.2020
Offizielle Projektwebsite
Projektnummer:
2018-1-CZ01-KA202-048147
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